Ab Dienstag, 02.11., fällt am Sitzplatz die Maskenpflicht weg

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

das Schulministerium hat nun bestätigt, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz ab Dienstag, 02. November, wegfällt. Allerdings gilt auch: Wer sich nicht an seinem Sitzplatz befindet, muss im Klassenraum und im Schulgebäude weiterhin eine Maske (OP- oder FFP2-Maske) tragen.
Auch Lehrkräfte können im Unterrichtsraum auf das Tragen einer Maske verzichten, wenn sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu den Lernenden einhalten.

Die Befreiung von der Maskenpflicht geht einher mit einer konsequenten Fortführung der Teststrategie. Weiterhin müssen sich alle Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene drei Mal in der Woche in der Schule testen oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen Bürgertest vorlegen. In der Woche vom 02.11.-05.11. wird am Dienstag, Mittwoch und Freitag getestet. Ich empfehle, dass auch Geimpfte und Genesene an den Testungen teilnehmen. Der Schulbetrieb folgt also durchgehend den 3-G-Regeln. Für den  Sport-, Musik- und DaGe-Unterricht bleiben bestimmte  Regelungen bestehen (z.B. MNB-Pflicht in der Umkleide; MNB-Verzicht draußen, in der Sporthalle nur bei Abstandswahrung; Einschränkungen beim Singen und Musizieren).

Selbstverständlich kann die Maske im Unterricht auch weiterhin getragen werden. Es ist unbestritten so, dass das Tragen einer (FFP2-)Maske neben der Impfung Schutz vor einer Infektion bietet.

Die Räume müssen wie bisher regelmäßig gelüftet werden (mindestens 5 Minuten alle 20 Minuten). Auch unser bestehendes Hygienekonzept ist mit Ausnahme der veränderten Maskenpflicht weiterhin zu beachten.

Mit der neuen Regelung ändern sich im Infektionsfall auch für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene die Quarantänebestimmungen:
Sollte sich ein Schüler/eine Schülerin mit dem Coronavirus infizieren, müssen der direkte Sitznachbar oder die direkte Sitznachbarin in häusliche Quarantäne. Wenn keine Symptome vorliegen, können sich die in Quarantäne befindlichen Personen 5 Tage nach Quarantänebeginn durch einen qualifizierten Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test freitesten. Die Bescheinigung muss in der Schule bei der Rückkehr vorgelegt werden. Symptomlose Geimpfte und Genesene sind von einer Quarantäne ausgenommen.

Die Ständige Impfkommission und das Robert-Koch-Institut (RKI) empfehlen eine Coronaimpfung ab einem Alter von 12 Jahren. Nur mit einer Impfung habe ich einen größtmöglichen Schutz vor einer Infektion und einem schwereren Krankheitsverlauf nach einer Coronainfektion.

Am Donnerstag, 04.11., wird es in der Schule einen weiteren Impftermin durch Herrn Dr. Gotthardt geben. Dieser ist für diejenigen Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die bereits eine Impfung in der Schule bekommen haben. Inwieweit Impfwillige an diesem Termin auch ihre Erstimpfung erhalten können, müsste mit dem Arzt abgesprochen werden. Bei Interesse an einer Erstimpfung bitte am Dienstag die jeweilige Klassenleitung informieren.

Herzliche Grüße

Sven Stocks
Schulleiter

Ab Dienstag, 02.11., fällt am Sitzplatz die Maskenpflicht weg