Maskenpflicht am Sitzplatz ab 2. Dezember

„Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler,

das Schulministerium hat heute festgelegt, dass die Maskenpflicht auch wieder am Sitzplatz gilt. Ab Donnerstag, 02.12.21, muss im gesamten Schulgebäude und am Sitzplatz wieder durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske) getragen werden. Den besten Infektionsschutz bietet eine FFP2-Maske. Ich erwarte, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler aus hygienischen Gründen eine Wechselmaske dabei hat.

Auf dem Schulhof ist das Tragen der Maske auch weiterhin nicht vorgeschrieben.

Mit dieser Maßnahme reagiert das Ministerium auf den aktuellen Pandemieverlauf, der sich auch an der Schule zeigt. Es bleibt das Ziel, dass sich möglichst wenige Schülerinnen und Schüler infizieren und in Quarantäne müssen.

Beim Auftreten einer Infektion gilt ab sofort die Quarantänepflicht in der Regel nur noch für die infizierte Person.

Nachweis der Testung außerhalb der Schule

Nach der Coronaschutzverordnung gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie für die Teilnahme an sogenannten 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

Mit besten Grüßen

Sven Stocks

Schulleiter“

Maskenpflicht am Sitzplatz ab 2. Dezember