Hier steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, Anmeldetermine für das Schuljahr 2024/25 für Jahrgang 5 und die gymnasiale Oberstufe zu buchen. Sie können den Termin auch telefonisch über das Sekretariat absprechen (02392-91970; erreichbar von 7-14 Uhr).

Für die Absprache eines Anmeldetermins oder eines Termins für die Schulführung nehmen Sie bitte Kontakt zum Sekretariat auf unter der Telefonnummer 02392-91970  oder schreiben Sie uns eine Mail an info@aeg-werdohl.de

 

Mitzubringen sind

bei einer Anmeldung für Jahrgang 5:

  • Halbjahreszeugnis mit der Übergangsempfehlung der Grundschule
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
  • Anmeldescheine der Grundschule
  • ggf. eine Bescheinigung über alleiniges Sorgerecht
  • Nachweis über Masernschutz (Impfpass)

Es vereinfacht das Anmeldegespräch, wenn Sie die folgenden Unterlagen ausgefüllt mitbringen:

Anmeldebogen

Beiblatt zur Datenschutzerklärung (keine Unterschrift erforderlich)

 

Hinweise zum Fahrkartenanspruch:

Wenn Sie in Werdohl wohnen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen, ob Ihr Kind Anspruch auf eine Schulwegfahrkarte hat.

Übersicht über den Fahrkartenanspruch Werdohler Kinder nach Straßennamen

Kinder, die in den Nachbarstädten Altena, Neuenrade, Plettenberg und Herscheid wohnen, haben aufgrund der Entfernung grundsätzlich einen Anspruch auf eine Fahrkarte.

Antragsformular für die Schulwegfahrkarte

Rechtliche Hinweise zur Übernahme der Fahrtkosten durch den Schulträger (keine Unterschrift erforderlich)

 

bei einer Anmeldung für die gymnasiale Oberstufe:

  • letztes Halbjahreszeugnis
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
  • ggf. eine Bescheinigung über alleiniges Sorgerecht
  • Nachweis über Masernschutz (Impfpass)

Es vereinfacht das Anmeldegespräch, wenn Sie die folgenden Unterlagen ausgefüllt mitbringen:

Formularsatz für die Anmeldung zur Oberstufe ab dem Schuljahr 2022

Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile die Anmeldung unterschreiben. Alternativ kann das Einverständnis des anderen Elternteils auch mit einer Vollmacht bescheinigt werden.

 

Hinweise zum Fahrkartenanspruch:

Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe haben nur dann einen Anspruch auf eine Schulwegfahrkarte, wenn der kürzeste Fußweg zur Schule mindestens 5 km beträgt.

Antragsformular für die Schulwegfahrkarte

Rechtliche Hinweise zur Übernahme der Fahrtkosten durch den Schulträger (keine Unterschrift erforderlich)

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!