Liebe Eltern, die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit. Dieser Verfassungsauftrag ist sowohl Anspruch als auch Einladung an die Eltern, sich für ihre Kinder in der Schule zu engagieren. Wenn sich Eltern aktiv am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung wahrnehmen, trägt dies zu  einem guten Schulklima und auch zum Schulerfolg ihrer Kinder bei.

Diese Zeilen sind der Broschüre „ABC der Elternmitwirkung“ des Schulministeriums entnommen, die Ihnen konkrete Möglichkeiten der Mitgestaltung als Eltern aufzeigt. Sie informiert über die Aufgaben der Schulgremien, in denen Eltern mitarbeiten, über das Wahlverfahren sowie über die Arbeit in den Gremien. Wer sich damit vertraut gemacht hat, kann seinen Sachverstand und seine Ideen noch gezielter in der Schule einbringen.

Das ABC der Elternmitwirkung können Sie über folgenden Link aufrufen: 

ABC der Elternmitwirkung

Wichtige Termine der Schulmitwirkung im Schuljahr 2023/24:

– Klassenpflegschaft: Do., 17.08.2023

– Konstituierende Sitzung der Schulpflegschaft: Mi., 23.08.2023, 18 Uhr; Wahl der Elternvertreter und Elternvertreterinnen für die Schulkonferenz

– 1. Schulkonferenz: Di., 29.08.2023, 18 Uhr

– 2. Schulkonferenz: Do., 11.01.2024, 18 Uhr

– 3. Schulkonferenz: Mo., 18.03.2024, 18 Uhr

– 4. Schulkonferenz: Mi., 12.06.2024, 18 Uhr

In der Regel finden auch vor der 2., 3. und 4. Schulkonferenz Elternpflegschaftssitzungen statt, zu denen die/ der Schulpflegschaftsvorsitzende einlädt.